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   OLG Hamburg, 12.12.1985 - 2 W 42/85   

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https://dejure.org/1985,3875
OLG Hamburg, 12.12.1985 - 2 W 42/85 (https://dejure.org/1985,3875)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12.12.1985 - 2 W 42/85 (https://dejure.org/1985,3875)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12. Dezember 1985 - 2 W 42/85 (https://dejure.org/1985,3875)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung der Erben des ursprünglichen Wohnungseigentümers zur Zahlung von Wohngeld; Rechtsbeziehungen der Wohnungseigentümer untereinander in ihrer Gesamtheit als ein Gemeinschaftsverhältnis im Sinne einer Bruchteilsgemeinschaft; Gemeinschaftsverhältnis als ...

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 1922, 1990; ZPO § 780; WEG §§ 16, 28
    Erbrecht; Zahlungsverpflichtung des Erben als reine Nachlaßverbindlichkeit; Haftung des Erben eines Wohnungseigentümers für Wohngeldforderungen der Gemeinschaft; Rechtsbeziehungen der Wohnungseigentümer untereinander in ihrer Gesamtheit als ein Gemeinschaftsverhältnis im ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 177
  • MDR 1986, 319
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 16/84

    Wohnungseigentum: Zwangsversteigerung; weitere Anschlußwerte

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.12.1985 - 2 W 42/85
    Deshalb wird auch derjenige, der das Wohnungseigentum durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung erwirbt, auf Grund des originären Eigentumserwerbs und nicht kraft Rechtsnachfolge Teilhaber der Wohnungseigentümergemeinschaft (BayObLG, Rechtspfleger 1984, 428) und gemäß § 16 Abs. 2 WEG verpflichtet, die in die Zeit seines Eigentums fallenden Kosten und Lasten mitzutragen, was in der Rechtsprechung zur Frage, ob der Ersteigerer für Rückstände haftet, ersichtlich vorausgesetzt wird (BGH Rechtspfleger 1984, 70, 71; BGH NJW 1985, 2717 [xxxxx] BayObLG Rechtspfleger 1979, 352 und 1984, 428; OLG Braunschweig MDR 1977, 230).
  • RG, 26.03.1917 - IV 398/16

    Wann ist eine von dem Erben, insbesondere von dem Vorerben eingegangene

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.12.1985 - 2 W 42/85
    Er könnte aber auch bei Begründung von Verbindlichkeiten wirksam vereinbaren, daß er für die Erfüllung nicht mit seinem Eigenvermögen, sondern nur mit dem Nachlaß haftet (RGZ 90, 91, 93; RGZ 146, 545; BGH BB 1968, 769; Staudinger-Marotzke, BGB, 12. Aufl., § 1967, RdNr. 40 f.).
  • OLG Braunschweig, 25.10.1976 - 2 Wx 22/76
    Auszug aus OLG Hamburg, 12.12.1985 - 2 W 42/85
    Deshalb wird auch derjenige, der das Wohnungseigentum durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung erwirbt, auf Grund des originären Eigentumserwerbs und nicht kraft Rechtsnachfolge Teilhaber der Wohnungseigentümergemeinschaft (BayObLG, Rechtspfleger 1984, 428) und gemäß § 16 Abs. 2 WEG verpflichtet, die in die Zeit seines Eigentums fallenden Kosten und Lasten mitzutragen, was in der Rechtsprechung zur Frage, ob der Ersteigerer für Rückstände haftet, ersichtlich vorausgesetzt wird (BGH Rechtspfleger 1984, 70, 71; BGH NJW 1985, 2717 [xxxxx] BayObLG Rechtspfleger 1979, 352 und 1984, 428; OLG Braunschweig MDR 1977, 230).
  • BGH, 05.07.2013 - V ZR 81/12

    Erbenhaftung: Nach dem Erbfall fällig werdende Wohngeldschulden als

    Die Beitragsverpflichtung beruhe nicht auf dem freien Entschluss des Erben, eine Verbindlichkeit neu zu begründen, sondern auf dem Entschluss des Erblassers, Wohnungseigentum zu erwerben und Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft zu werden, und auf der auf § 1922 BGB beruhenden Eigentümerstellung des Erben (Staudinger/Bub, BGB [2005], § 28 WEG Rn. 174; im Ergebnis auch BayObLG, NJW-RR 2000, 306 und OLG Hamburg, NJW-RR 1986, 177; letzteres behandelt Wohngeldschulden aus Billigkeitsgründen wie reine Nachlassverbindlichkeiten).
  • BGH, 04.11.2011 - V ZR 82/11

    Erwerb einer Eigentumswohnung durch den Testamentsvollstrecker: Hausgeldschulden

    Im Einzelnen streitig ist dabei lediglich, ob sie reine Nachlassschulden (so jedenfalls im Ergebnis BayObLG, NZM 2000, 41 ff.; Staudinger/Bub, BGB [2005], § 28 WEG Rn. 174) oder sogenannte Nachlasserbenschulden darstellen, bei denen sowohl der Nachlass als auch der Erbe persönlich haftet (so mit unterschiedlichen Differenzierungen OLG Hamburg, NJW-RR 1986, 177; OLG Köln, NJW-RR 1992, 460; Dötsch, ZMR 2006, 902, 906; MünchKomm-BGB/Küpper, 5. Aufl., § 1967 Rn. 20; Marotzke, ZEV 2000, 153, 154; Niedenführ, NZM 2000, 641, 642).
  • BayObLG, 07.10.1999 - 2Z BR 73/99

    Haftungsbeschränkung bei Erbschaft einer Eigentumswohnung

    Der Erbe könnte für von ihm bezahltes Wohngeld nach den genannten Vorschriften Ersatz aus dem Nachlaß verlangen (vgl. RGZ 90, 91/94 f.; BGHZ 8, 222/229; 32, 60/64; OLG Hamburg NJW-RR 1986, 177 f.; Staudinger/Marotzke § 1967 Rn. 42).
  • LG Düsseldorf, 29.02.2012 - 25 S 139/11

    Beschränkung der Haftung auf den Nachlass bei Haftung aus Wohngeldforderungen;

    Im Einzelnen streitig ist dabei lediglich, ob sie reine Nachlassschulden (so jedenfalls im Ergebnis BayObLG, NZM 2000, 41 ff.; Staudinger/Bub, BGB [2005], § 28 WEG Rn. 174) oder sogenannte Nachlasserbenschulden darstellen, bei denen sowohl der Nachlass als auch der Erbe persönlich haftet (so mit unterschiedlichen Differenzierungen OLG Hamburg, NJW-RR 1986, 177; OLG Köln, NJW-RR 1992, 460; Dötsch, ZMR 2006, 902, 906; MünchKomm-BGB/Küpper, 5. Aufl., § 1967 Rn. 20; Marotzke, ZEV 2000, 153, 154; Niedenführ, NZM 2000, 641, 642).
  • OLG Schleswig, 04.10.2013 - 3 Wx 11/12

    Erbenhaftung: Anspruch gegen den Erben auf Bestimmung einer Inventarfrist bei

    Im Einzelnen streitig ist dabei lediglich, ob sie reine Nachlassschulden (so jedenfalls im Ergebnis BayObLG, NZM 2000, 41 ff.; Staudinger/Bub, BGB [2005], § 28 WEG Rn. 174) oder sogenannte Nachlasserbenschulden darstellen, bei denen sowohl der Nachlass als auch der Erbe persönlich haftet (so mit unterschiedlichen Differenzierungen OLG Hamburg, NJW-RR 1986, 177; OLG Köln, NJW-RR 1992, 460 ; Dötsch, ZMR 2006, 902, 906 ; MünchKomm-BGB/Küpper, 5. Aufl., § 1967 Rn. 20; Marotzke, ZEV 2000, 153, 154 ; Niedenführ, NZM 2000, 641, 642 ).
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Rechtsprechung
   KG, 30.10.1985 - 24 W 6819/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,6490
KG, 30.10.1985 - 24 W 6819/84 (https://dejure.org/1985,6490)
KG, Entscheidung vom 30.10.1985 - 24 W 6819/84 (https://dejure.org/1985,6490)
KG, Entscheidung vom 30. Oktober 1985 - 24 W 6819/84 (https://dejure.org/1985,6490)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 642
  • MDR 1986, 319
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.02.1977 - II ZR 81/76

    Stimmverbot für anderweitig beteiligte GmbH-Gesellschafter

    Auszug aus KG, 30.10.1985 - 24 W 6819/84
    Zu jener Bestimmung hat der Bundesgerichtshof (BGHZ 68, 107, 109) ausgesprochen, daß die Regelung des Stimmrechtsausschlusses in bestimmten typischen Fällen sinngemäß anzuwenden sei, in denen ein Gesellschafter mit einem als Geschäftsgegner der GmbH in Aussicht genommenen fremden Unternehmen zwar nicht rechtlich identisch, wohl aber wirtschaftlich so stark verbunden sei, daß man sein persönliches Interesse dem dieses Unternehmens völlig gleichsetzen könne.
  • KG, 25.03.1977 - 1 W 3736/76

    Stimmrechtsregelung für die Wahl und Abberufung des Verwalters einer

    Auszug aus KG, 30.10.1985 - 24 W 6819/84
    Die unter § 26 Nr. 8 der Teilungserklärung abweichend von § 25 Abs. 2 Satz 1 WEG getroffene Regelung, wonach sich das Stimmrecht nicht nach Köpfen, sondern nach der Höhe des Miteigentumsanteils richtet, ist grundsätzlich wirksam (allg.M.; vgl. KG, 1. ZS, OLGZ 1978, 142; OLG Hamm, Rpfleger 1978, 182; BayObLG, Rpfleger 1982, 143).
  • KG, 12.07.1975 - 1 W 457/74
    Auszug aus KG, 30.10.1985 - 24 W 6819/84
    Bei der Ausübung des nach § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG eingeräumten Antragsrechts nimmt der Verwalter lediglich die Interessen der Wohnungseigentümer wahr und macht damit nur ein Recht aus dem Gemeinschaftsverhältnis geltend (vgl. KG, 1. ZS, OLGZ 1976, 56 = Rpfleger 1976, 216; OLG Frankfurt, OLGZ 1981, 155).
  • BGH, 13.01.2017 - V ZR 138/16

    Wohnungseigentum: Stimmberechtigung eines Wohnungseigentümers für die

    In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Auslegung der entsprechenden Regelung in § 47 Abs. 4 Satz 2 GmbHG (Urteil vom 10. Februar 1977 - II ZR 81/76, BGHZ 68, 107, 109 f.; ebenso für die Erbengemeinschaft BGH, Urteil vom 29. März 1971 - III ZR 255/68, BGHZ 56, 47, 53 f.) wird vielmehr gefordert, dass der stimmberechtigte Wohnungseigentümer mit dem Dritten wirtschaftlich so eng verbunden ist, dass sein persönliches Interesse mit dem des Dritten "völlig gleichgesetzt" werden kann (BayObLG, WE 1990, 69; OLG Frankfurt/Main, OLGZ 1983, 175 f.; OLGR 2005, 378, 379; KG, NJW-RR 1986, 642 f.; OLG Düsseldorf, ZMR 1999, 60; Bamberger/Roth/Hügel, BGB, 3. Aufl., § 25 WEG Rn. 12; Bärmann/Pick, WEG, 19. Aufl., § 25 Rn. 36; BeckOGK/Hermann, Stand: 1.11.2016, § 25 WEG Rn. 55; Jennißen/Schultzky, WEG, 5. Aufl., § 25 Rn. 125; Hügel/Elzer, WEG, § 25 Rn. 63; MüKoBGB/Engelhardt, 7. Aufl., § 25 WEG Rn. 41; Riecke in Riecke/Schmid, WEG, 4. Aufl., § 25 Rn. 23).

    Dann nämlich sei zu erwarten, dass er sich das Gesellschaftsinteresse zu eigen mache und im Zweifel zum Nachteil der Wohnungseigentümergemeinschaft entscheide (KG, NJW-RR 1986, 642, 643; Hügel/Elzer, WEG, § 25 Rn. 63 unter Bezugnahme auf KG; Staudinger/Bub, BGB [2005], § 25 WEG Rn. 294, 296 unter Bezugnahme auf Scholz/Karsten Schmidt, GmbHG, 11. Aufl., § 47 Rn. 164 und Zöllner, Schranken mitgliedschaftsrechtlicher Stimmrechtsmacht bei den privatrechtlichen Personenverbänden, 1963, S. 279 f.; Lotz-Störmer, Stimmrechtsausübung und Stimmrechtsbeschränkung im Wohnungseigentumsrecht, 1993, S. 208 f.; ähnlich BayObLG, WE 1990, 69; 1992, 27; OLG Düsseldorf, ZMR 1999, 60; Timme/Steinmeyer, WEG, 2. Aufl., § 25 Rn. 127).

  • LG Frankfurt/Oder, 18.09.2012 - 16 S 9/12

    Wohnungseigentumsrecht: Folgen der Nichteinhaltung der Einberufungsfrist in

    Auch bei der Beschlussfassung über die Erhöhung ist ein solches Stimmverbot angenommen worden, wenn die Verbindung zwischen Wohnungseigentümer und Verwalter wirtschaftlich so eng ist, dass die persönlichen Interessen des Wohnungseigentümers und des Verwalters völlig gleichzusetzen seien (KG, NJW-RR 1986, 642).
  • BayObLG, 15.10.1992 - 2Z BR 75/92

    Wirkung des Ausschlusses des Stimmrechts gemäß § 25 Abs. 5 WEG für den Ehegatten

    Beschlossen wurde nicht nur, wie die Rechtsbeschwerde meint, eine rechtlich unverbindliche "Anerkennung für geleistete Dienste, die einen Zeitaufwand erforderten"; der Beschluss betraf vielmehr die Vornahme eines auf die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bezüglichen Rechtsgeschäfts mit dem Antragsgegner zu 1 a, nämlich die Zuwendung von 200 DM, und verpflichtete die übrigen Wohnungseigentümer zu dieser Leistung (vgl. KG NJW-RR 1986, 642/643).
  • OLG Saarbrücken, 10.10.1997 - 5 W 60/97

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde wegen eines Antrags auf Erkennung der

    Demgegenüber hat das Kammergericht (NJW-RR 1986, 642) eine entsprechende Anwendung von § 25 Abs. 5 WEG dann bejaht, wenn ein Wohnungseigentümer und der Verwalter wegen ihrer starken wirtschaftlichen Verbundenheit ihrem Interesse nach als Einheit zu betrachten sind; in einem solchen Fall sei das Stimmrecht des Wohnungseigentümers in entsprechender Anwendung von § 25 Abs. 5 WEG völlig ausgeschlossen.
  • BayObLG, 03.11.1994 - 2Z BR 58/94

    Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung, die zuvor durch

    Der Ausschluß vom Stimmrecht erfaßt nicht nur den unmittelbar Betroffenen, sondern auch solche Wohnungseigentümer, die mit jenem eine wirtschaftliche Einheit bilden oder wirtschaftlich und rechtlich eng verknüpft sind, so daß sie interessengemäß als Einheit erscheinen (vgl. BayObLG WE 1992, 27; OLG Frankfurt OLGZ 1983, 175 f.; KG MDR 1986, 319 ).
  • LG Hamburg, 20.10.2010 - 318 S 59/10

    Prozessbevollmächtigter darf Eigentümer in der Eigentümerversammlung vertreten!

    Denn das Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung besteht auch für denjenigen, dessen Stimmrecht gem. § 25 Abs. 5 WEG ruhte (vgl. BayObLG, NJW 1993, 603; KG, NJW-RR 1986, 642; Bärmann-Klein, WEG, 11. Auflage, § 46 Rdnr. 6).
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Rechtsprechung
   KG, 30.10.1985 - 24 W 19/84 68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,14563
KG, 30.10.1985 - 24 W 19/84 68 (https://dejure.org/1985,14563)
KG, Entscheidung vom 30.10.1985 - 24 W 19/84 68 (https://dejure.org/1985,14563)
KG, Entscheidung vom 30. Oktober 1985 - 24 W 19/84 68 (https://dejure.org/1985,14563)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verwalter; Stimmrecht; Wohnungseigentümer; Abstimmung; Eigentumsverwaltung

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 319
  • ZMR 1986, 94
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

    2 Z 35/86">NJW-RR 1987, 78, 79; 1993, 206; KG, ZMR 1986, 94, 95; OLG Düsseldorf, NZM 1999, 285; Niedenführ/Schulze, WEG, 5. Aufl., § 25 Rdn. 7; Sauren, WEG, 3. Aufl., § 25 Rdn. 34; MünchKomm-BGB/Röll, 3. Aufl., § 25 WEG Rdn. 31; Soergel/Stürner, BGB, 12. Aufl., § 25 WEG Rdn. 10; Palandt/Bassenge, 61. Aufl., § 25 WEG Rdn. 16; Münstermann-Schlichtmann, WE 1998, 412, 413).
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